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Bekanntmachung Flächennutzungsplan, 2. Änderung

hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet


Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung (mit Umwelt-bericht) sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der Zeit

vom 10.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026

im Internet veröffentlicht unter https://www.eppertshausen.de/bebauungsplaene-im-verfahren/

Die Bekanntmachung kann ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse eingesehen werden.

Durch die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf dieser
Ebene die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und eines Regenrückhaltebeckens geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt südlich der Babenhäuser Straße sowie westlich des Gewerbegebietes „Im weißen Holz“.

Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden während des o. g. Zeitraums zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 9, während der folgenden allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informatio-nen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde verfügbar:

I. Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eppertshausen

Im Entwurf der Begründung, erstellt vom PLANUNGSBÜRO FÜR STÄDTEBAU GÖRIN-GER_HOFFMANN_BAUER, GROß-ZIMMERN mit Stand April 2026, werden u.a. die Ziele und Zwecke, die Bestandssituation, die übergeordnete Planung und die beabsichtig-te Planung dargelegt.

II. Entwurf des Umweltberichtes zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eppertshausen

In dem Entwurf des Umweltberichtes, erstellt vom PLANUNGSBÜRO FÜR STÄDTEBAU GÖRINGER_HOFFMANN_BAUER, GROß-ZIMMERN mit Stand April 2026 werden u. a. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung sowie die geplanten Maßnahmen zur Über-wachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt untersucht und bewertet.

III. Informationen in Gestalt von Stellungnahmen von Fachbehörden und sonsti-gen Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Naturschutzvereini-gungen

– Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt vom 17.01.2025 zu den Themen:
Gesicherte äußere Erschließung im Kfz-Verkehr / Leistungsfähigkeit des Stra-ßennetzes sowie fachliche Hinweise für Geh- und Radweg, Schleppkurven und Sichtdreiecke

– Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Darmstadt vom 09.01.2025 zu den Themen:
Gewässer- und Bodenschutz, Hinweise auf die „Arbeitshilfe zur Berücksichti-gung von wasserwirtschaftlichen Belangen in der Bauleitplanung“ und „Leitfadens Immissionsbetrachtung“ sowie auf die Kapazität der Abwasserablagen und Nachweis für Wasserbehörde, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Eingriffe in Natur und Landschaft, die Belange des Artenschutzes, Standort-Alternativenprüfung, Abstandsregelungen zu landwirtschaftlichen Flächen Photovoltaikanlagen, Bodendenkmalschutz und zur Bodendenkmalpflege

– Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt vom 17.01.2025 zu den Themen:
Lage des Vorhabens im Wasserschutzgebiet, Vorbehaltsgebiet Grundwasserschutz, Oberflächengewässer / Entwässerungsgraben, Starkregen, Nachsor-gender Bodenschutz, Vorsorgender Bodenschutz, Bodenausgleichsmaßnah-men, Planungsalternativen, Naturschutz, Ausgleichskonzept, artenschutz-rechtliche Ausgleichsmaßnahmen, Standortuntersuchung, Kampfmittelräum-dienst

– Regierungspräsidium Darmstadt Bergaufsicht, Darmstadt vom 16.01.2025 zu den Themen:
Rohstoffsicherung, Altbergbau


– Regierungspräsidium Darmstadt. Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen vom 19.12.2024 zu dem Thema:
Kampfmittel

– Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation, Darmstadt vom 11.12.2024 zu dem Thema:
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

– Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Hofheim/Ts. vom 09.12.2024 zu dem Thema:
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

– Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg, Babenhausen vom 16.01.2025 zu dem Thema:
Trinkwasserversorgung und Brauchwasserentnahmemenge

– Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach vom 10.01.2025
zu dem Thema:
Telekommunikationslinien

– Amprion GmbH, Dortmund vom 14.01.2025 zu dem Thema:
Planungen einer Höchstspannungsfreileitung

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E-Mail an
bauamt@eppertshausen.de abgegeben und geäußert oder schriftlich beim Gemeindevor-stand der Gemeinde Eppertshausen eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Um-welt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs¬gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswir-kungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden um-weltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstands durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges In-teresse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).


Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
• die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
• einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleit-planverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
• andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachli-che Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
• andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
• höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
• Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erfor-derlich ist.

Eppertshausen, den 28.05.2026


Stephan Brockmann
(Bürgermeister)

Flächennutzungsplan

Artenschutzgutachten

Karte Artenschutzgutachten

Flächennutzungsplan 2. Änderung Umweltbericht

Flächenutzungsplan 2. Änderung Planentwurf

Flächennutzungsplan 2. Änderung Begründung

Bestandskarte FNP 2.Änderung Eppertshausen

Stellungnahmen FNP 2.Änderung Eppertshausen