Bebauungspläne im Verfahren
Bebauungsplan „Abteistraße 17“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungsbeschluss, den die Gemeindevertretung am 24.09.2024 gefasst hat, bekanntgemacht.
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan „Abteistraße 17“ aufzustellen. Diesem Aufstellungsbeschluss liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes vom 26.06.2024 zu Grunde. Der beabsichtigte Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Abteistraße 17“ und wird in seinem Geltungsbereich den vorhandenen Bebauungsplan Kreuzbruch – Niederfeld von 1975 ersetzen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Eppertshausen,
Flur 2 Nr. 897/6, 897/11 und 897/12.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen die Voraussetzungen für eine innerörtliche verdichtete Wohnbebauung geschaffen werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Zum Zwecke der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird ein Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung
in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer 9, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:
montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Bediensteten des Bauamtes sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung.
Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Eppertshausen unter https://www.eppertshausen.de/gewerbe-bauen/bauleitplanung abgerufen werden und stehen unter dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Stellungnahmen zu den Planentwürfen können während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen abgegeben werden oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch auf elektronischem Weg an die E-Mail-Adresse bauamt@eppertshausen.de übermittelt werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstandes durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
- einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
- andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
- andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
- höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
- Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Eppertshausen, den 09.01.2025
Stephan Brockmann, 1. Beigeordneter
B-Plan Abteistraße 17 Eppertshausen-Begründung
Eppertshausen Abteistraße Entwurf B-Plan
Flächennutzungsplan, 2. Änderung
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung
gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
20241212 FNP 2. Änderung Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Flächennutzungsplan, 2. Änderung;
Bebauungsplan „KITA Forsthaus“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
20241212 FNP 2. Änderung Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Flächennutzungsplan 2. Änderung Begründung-Entwurf November 2024