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Autor: Melanie Hartig

Behördenrufnummer 115

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

die Gemeinde Eppertshausen hat sich der Behördenrufnummer 115 angeschlossen.

Einwohnerinnen und Einwohner erhalten seit 01.04.2019 in der Gemeinde Eppertshausen unter der Rufnummer 115 kompetente Auskünfte zu den häufigsten Verwaltungsdienstleistungen –  von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle. Dabei ist es egal, welche Verwaltungsebene, welche konkrete Behörde oder Dienststelle für das Anliegen zuständig ist.

Sie haben Fragen – wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art.
Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen – von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung.
Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.

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Festsetzung der Grundsteuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen hat in ihrer Sitzung am 26.01.2022 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 0 v. H. und der Grundsteuer B auf 365 v. H. für das Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2021 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt.

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