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Autor: admin

Mitteilungen des Bürgermeisters am 08.02.2024

Liebe Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser,

aus gegebenem Anlass und aufgrund eingegangener Beschwerden darf ich wieder einmal an die Regelungen zum Grabschmuck an den Stelen- und Wiesengräbern auf dem Waldfriedhof erinnern.

Hier, wie auf den Grabstellen der Abteiruhe, ist das Ablegen von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen durch die Friedhofsordnung unserer Gemeinde untersagt!

Gleiches gilt für die Namenstafeln an den Stelen und den Bäumen der Abteiruhe – auch hier ist eine Dekoration oder das hinzufügen von Blumen- und sonstigem Schmuck nicht gestattet.

Über die Totengedenktage sowie die Weihnachtsfeiertage haben wir darüber hinweggesehen – dürfen aber nunmehr bitten, bis zum 23. Februar 2024  jegliche Dekorationen an den vorgenannten Grabstellen, den Bäumen und den Stelen zu entfernen!

Sofern dies zu diesem Termin nicht geschehen ist, werden die Grabstellen durch die Friedhofsverwaltung bereinigt, Grabschmuck und Blumenschalen werden entsorgt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 06071/3009-40 oder -41 gerne zur Verfügung.

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Nachruf Gemeinde Eppertshausen

Die Gemeinde Eppertshausen trauert um ihren ehemaligen Beschäftigten

Dieter Hüllmandel

der am 03. Februar 2024 plötzlich und unerwartet verstorben ist.

Herr Hüllmandel war vom 01.01.1982 bis 30.06.2014 in der Verwaltung der Gemeinde Eppertshausen als Fachbereichsleiter Hauptamt und Soziales beschäftigt.
In seiner Tätigkeit als Standesbeamter durfte er mehrere Hundert Ehen in Eppertshausen schließen.
Auch nach Eintritt in den Ruhestand unterstütze er die Gemeinde Eppertshausen vom 01.07.2014 bis 31.05.2022 im Bereich der Rentenberatung und hatte weiterhin ein offenes Ohr für die Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben mit Dieter Hüllmandel einen sehr engagierten und sehr geschätzten Kollegen verloren, den wir immer in guter Erinnerung behalten werden.
Wir werden Herrn Dieter Hüllmandel stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Für den Gemeindevorstand
Carsten Helfmann
Bürgermeister Vorsitzender

Für die Gemeindevertretung
Ewald Gillner
Vorsitzender

Mitteilungen des Bürgermeisters am 01.02.2024

Liebe Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser,

Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust 2024

Am vergangenen Samstag fand in unserem Haus der Vereine die schon traditionelle Veranstaltung des Ökumenischen Arbeitskreises und der Gemeinde Eppertshausen zum Gedenktag an die Opfer des Holocaust statt. In diesem Jahr hatten wir dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen, Herrn Uwe Becker zu Gast.

In seinem sehr bewegenden Vortrag ging er zu Beginn auf die wachsende Angst der in Deutschland lebenden jüdischen Familien, insbesondere in Frankfurt ein. Leider sei in Deutschland wieder ein antisemitisches Grundrauschen zu spüren, so glaubten zum Beispiel rund 25% der Bevölkerung, dass die Juden weltweit über zu viel Einfluss verfügen würden.

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Öffentliche Bekanntmachung -Festsetzung der Grundsteuer-

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen hat in ihrer Sitzung am 30.01.2024 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 0 v. H. und der Grundsteuer B auf 435 v. H. für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird mit dem in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig. Für Steuerpflichtige, die auf eigenen Antrag die Grundsteuer in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in einem Betrag am 1. Juli 2024 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

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Bekanntmachung Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“

Der Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“ ist von der Gemeindevertretung am 12.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zim­mer Nr. 9, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden.

 montags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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