AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR STRASSENBEITRAGSSATZUNG DER GEMEINDE EPPERTSHAUSEN
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Verbesserung der politischen Teilhabe ausländischer Einwohner*innen an der Kommunalpolitik sowie zur Änd. kommunal- und wahlrechtl. Vorschriften vom 7.5.2020 (GVBl. S. 318) in Verbindung mit den §§ 1 bis 5 a und 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen in ihrer Sitzung am 07.12.2022 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
- 1 Aufhebung der Satzung
Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Eppertshausen vom 13.11.2014 wird aufgehoben.
- 2 Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Eppertshausen, den 09.12.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen
Carsten Helfmann, Bürgermeister