Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15. September 2016, GVBl. S. 167) hat die Gemeindevertretung Eppertshausen in ihrer Sitzung am 27. Juni 2019 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Eppertshausen beschlossen:
I.
Gemeindevertretung
(1) Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 23 festgelegt.
II.
Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Eppertshausen werden nicht geändert.
III.
Dieser 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Eppertshausen tritt am 01.08.2019 in Kraft.
Eppertshausen, den 27.06.2019
Carsten Helfmann, Bürgermeister
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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