DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE
– ALS UMLEGUNGSSTELLE –
B E K A N N T M A C H U N G
Im Umlegungsverfahren für das Gebiet
„Am Abteiwald“
in der Gemarkung Eppertshausen
ist der Umlegungsplan -1. Vorwegnahme der Entscheidung nach §76 BauGB, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 in Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 12.04.2017 aufgestellt worden.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann den Umlegungsplan -1. Vorwegnahme der Entscheidung nach §76 BauGB im Rathaus
Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen (Zimmer 07 EG –Bauverwaltung-)
für die Dauer eines Monats einsehen.
Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Eppertshausen, den 13.04.2017
Carsten Helfmann, Bürgermeister
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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