Nachdem das RKI für den Landkreis am 24. August eine Inzidenz von 53,4 ausweist, ist die Rechtsgrundlage für die Verfügung der 2. Stufe nach Eskalationskonzept erfüllt. Die Allgemeinverfügung, die unter anderem die 3G-Regel (geimpft, genesen und getestet) in der Gastronomie, Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen und bei körpernahen Dienstleistungen vorsieht, tritt in Kraft.
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