15.
August 2017

Die Schule beginnt wieder, Schulanfänger sind auch Verkehrsanfänger!

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Dieses Verkehrsschild ist im Bereich der Stephan-Gruber-Schule „Im Niederfeld“ zu sehen.

Es ist das Zeichen 325 der Straßenverkehrsordnung und bedeutet „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“.

 

In diesem Bereich gilt:

 

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen „Zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen“.

 

Wir möchten allen Verkehrsteilnehmer mit der Veröffentlichung des o.a. Verkehrszeichens die Bedeutung eines „verkehrsberuhigten Bereichs“ nochmals in Erinnerung rufen.

Bitte beachten Sie, dass am 14. August 2017 das neue Schuljahr begonnen hat und die Schulkinder in vielen Fällen „Verkehrsanfänger“ sind. Tragen Sie mit Ihrem Verhalten dazu bei, dass der Straßenverkehr vor der Grundschule sicherer wird.

 

 

Ihre Straßenverkehrsbehörde

 

 

Carsten Helfmann, Bürgermeister                            

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