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Grundstücke in Eppertshausen
Wohnbaugebiet „Im Eichstumpf“
Die Gemeinde Eppertshausen hat im Jahr 2008 das Wohnbaugebiet „Im Eichstumpf“ erschlossen. Das Baugebiet hat eine Größe von ca. 6,5 ha und bildet einen Lückenschluss zwischen der bebauten zentralen Ortslage und dem Wohngebiet „Im Failisch“. Mit den Hochbauarbeiten wurde im ersten Quartal 2009 begonnen. Zeitgleich zur Baugebietserschließung wurde eine neue Bushaltstelle errichtet, die das Wohngebiet direkt an den ÖPNV anschließt. Der Individualverkehr hat über die Bundesstraße B 45 eine gute Anbindung in den Ballungsraum Frankfurt/Offenbach/Hanau sowie nach Darmstadt und nach Aschaffenburg. Im Herbst 2009 wurde die Lärmschutzwand im südlichen Baugebietsbereich errichtet. Weiterhin erfolgte noch im Jahr 2009 die Herstellung der Grünanlagen und die Bepflanzung der Hochstammbäume sowie der Sträucher und Büsche.
Durch die Ausweisung des Wohnbaugebietes entstehen ca. 110 neue Baugrundstücke, welche als Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser zu bebauen sind. Die Gemeinde Eppertshausen ist Eigentümerin von 52 Baugrundstücken. Von diesen gemeindlichen Grundstücken wurden bereits 35 Grundstücke verkauft. Für 7 Grundstücke sind Reservierungen eingetragen. Die Grundstücksübersicht ist auf der Internetseite der Gemeinde unter www.eppertshausen.de einzusehen. Die Gemeinde verkauft ihre Grundstücke zum Preis in Höhe von 300,00 Euro/m² incl. Erschließungskosten. Für Familien mit kindergeldberechtigten Kindern wird je Kind ein Nachlass in Höhe von 12% auf den Bodenwert gewährt (bis maximal drei Kinder).
Informationen zum Baugebiet sind bei dem Fachbereich Bau und Umwelt, Herr Geist, Tel. 06071-300930 bauamt@eppertshausen.de oder Frau Liem Tel. 06071-300924 tiefbauamt@eppertshausen.de zu erhalten.
Weitere Informationen: - Antwortbogen für Grundstücksbewerber
- Baugebiet „Im Eichstumpf“ – Flächenplan
- Mehr Info's zu den einzelnen Baugrundstücken hier:
- Bodenrichtwertkarte 2010 Eppertshausen hier:
- Bodenrichtwerte 2010 hier:
Bodenrichtwerte
Die in der Bodenrichtwertkarte präsentierten Daten stammen vom:
Amt für Bodenmanagement Heppenheim Fachbereich Grundstückswertermittlung Europaplatz 5, 64293 Darmstadt Telefon: 06151 / 5004-200, Fax 06151 / 5004-222 oder Tiergartenstraße 7B, 64646 Heppenheim Telefon: 06252 / 127-275, Fax 06252 / 127-217
Sofern Sie weitere Fragen zur Grundstückswertermittlung und zu den Leistungen des Gutachteausschusses haben, können sie sich auf der entsprechenden Internetseite http://www.gutachterausschuss.hessen.de/ informieren. Richtlinien für die Vergabe gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke
- Die Grundstücke werden grundsätzlich zum Gutachterpreis vorrangig an Eppertshäuser Bürger verkauft, die
a.) seit mindestens 3 Jahren in Eppertshausen wohnhaft sind und Kinder haben. b.) seit mindestens 3 Jahren in Eppertshausen wohnhaft sind und keine Kinder haben.
- Vorrang bei der Zuteilung haben Familien mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern.
- Auf den Gutachterpreis für das Grundstück ohne Erschließungskosten wird Familien pro kindergeldberechtigtem Kind ein Abschlag von 12%, maximal 36% gewährt.
Neben dem Grundstückspreis sind anfallende Kanalhausanschlusskosten zu bezahlen, die nach Aufwand ermittelt und in Rechnung gestellt werden. Auf die Entwässerungssatzung der Gemeinde Eppertshausen wird hingewiesen.
- Sollte das Grundstück im Zeitraum von 10 Jahren nach Erwerb veräußert werden, so ist der gewährte Abschlag anteilig entsprechend der nicht in Anspruch genommenen Eigennutzungsjahre zurückzuzahlen.
- Je Familie ist nur eine Bewerbung auf Erwerb eines Grundstückes möglich.
- Der Bauantrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Eigentumsübergang (gerechnet ab Eintragung im Grundbuch) vorliegen. Innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung muss die Bodenplatte bzw. der Keller errichtet sein, spätestens nach drei Jahren die Fertigstellung des Gebäudes nachgewiesen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist fällt das Grundstück im Rahmen der Rückauflassung an die Gemeinde zurück.
- Bei der Vergabe von Grundstücken für freistehende Bebauung und Bebauung mit Reihen- bzw. Doppelhäusern erfolgt eine getrennte Zuteilung im Losverfahren.
- Diese Richtlinien zur Vergabe gemeindeeigener Grundstücke ersetzen die Richtlinien vom 26.08.2002
Standortinformationssystem des Landes Hessen Detail zum Gewerbegebiet Park45 Zur Internetseite des Landes Hessen hier:
Gewerbeflächen in der Gemeinde Eppertshausen Zu einer 3D Präsentation des Gewerbegebietes bitte auf den Button klicken!

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