Mitteilungen der Verwaltung
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Eppertshausen für das Haushaltsjahr 2012
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786), hat die Gemeindevertretung am 13.02.2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 7.991.223,00 EURO
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.436.004,00 EURO
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 500,00 EURO
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 352.960,00 EURO
mit einem Fehlbedarf von 797.241,00 EURO
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 248.082,00 EURO
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.098.200,00 EURO
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.926.170,00 EURO
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 500.000,00 EURO
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 97.633,00 EURO
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 177.521,00 EURO
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Hierbei handelt es sich um einen Kredit aus dem Hessischen Investitionsfonds B.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000,00 EURO festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 0 v. H.
b. für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 340 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Der Gemeindevorstand wird durch die Haushaltssatzung ermächtigt, über über- und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von 5.000,00 EURO und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000,00 EURO je Einzelfall gem. § 114 g HGO in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.
§ 8
Die Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Fachbereiches sind gemäß § 20 (1) GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.
Eppertshausen, den 14.02.2012
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eppertshausen
gez.: Helfmann, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.05.2012 bis 01.06.2012 im Rathaus, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen, Zimmer 3 während der Dienststunden aus.
Eppertshausen, den 09.05.2012
Der Gemeindevorstand
gez.Helfmann, Bürgermeister
Geburtstage:
Am 18.05.2012
Herr Wolfgang Eismann
72 Jahre
Im Niederfeld 15
Am 22.05.2012
Herr Günter Drexel
76 Jahre
Odenwaldring 40
Am 23.05.2012
Frau Eva Christina Keller
73 Jahre
Ringstraße 5
Gewerbemeile 2013
In gut einem Jahr ist es wieder soweit! Nach dem großen Erfolg 2010 findet die nächste Gewerbemeile am
Samstag, 08. und Sonntag, 09. Juni 2013
wieder zwischen Eppertshausen und Münster entlang der L3095 statt.
Aufgrund der vielen Nachfragen erwarten wir wieder bis zu 140 Aussteller auf rund einer Meile Strecke.
Bereits in wenigen Wochen werden wir mit den Anmeldungen für die Gewerbetreibenden beginnen. Nähere Informationen erhalten Sie vorerst auf unserer Homepage www.unser-gewerbeportal.de und auf den Homepages der beiden Kommunen oder über die örtliche Presse.
Wir freuen uns bereits heute Sie im kommenden Jahr als Aussteller oder Besucher/in auf unserer Gewerbemeile begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgermeister
Walter Blank und Carsten Helfmann



