Skip to main content

Autor: Melanie Hartig

Mitteilungen der Verwaltung vom 23.04.2024

Standesamtliche Trauung:

Am 20.04.2024
Sven Hesselbach und Katrin Krause
beide wohnhaft Hüttenstraße 1, 64859 Eppertshausen

Jugendpflege informiert

Herzliche Einladung zum Frühlingsflohmarkt am Sonntag, den 05.05.2024 in der Bürgerhalle von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Mit großer Kuchentheke, auch Straßenverkauf, bringen Sie gerne ihre Behältnisse für Ihren Kuchenkauf mit. Der Erlös der Standplätze sowie der Kuchentheke geht zu 100 % in die Jugendpflege.

Es gibt noch einige Restplätze, wenn Sie noch mit ausstellen möchten melden Sie sich gerne unter Jugendpflege@eppertshausen.de oder telefonisch unter 06071-3009-43.

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch, kommen Sie vorbei!

Vergabe des Fischereipachtrechtes für die ehemalige Tongrube

Nachdem nach Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes die Verkehrssicherungspflicht für die ehemalige Tongrube wieder auf die Gemeinde Eppertshausen übertragen wurde, soll die Wasserfläche mit ca. 27.000 m² zum Zwecke der Fischerei verpachtet werden. Der mögliche Pächter muss die Befähigung zur ordnungsgemäßen Fischereiausübung haben. Interessierte möchten sich bitte bis zum 24.05.2024 bei dem Fachbereich Bau und Umwelt, Herr Geist, Tel. 06071/3009-30 oder per Mail unter bauamt@eppertshausen.de melden.

Behördenrufnummer 115

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

die Gemeinde Eppertshausen hat sich der Behördenrufnummer 115 angeschlossen.

Einwohnerinnen und Einwohner erhalten seit 01.04.2019 in der Gemeinde Eppertshausen unter der Rufnummer 115 kompetente Auskünfte zu den häufigsten Verwaltungsdienstleistungen –  von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle. Dabei ist es egal, welche Verwaltungsebene, welche konkrete Behörde oder Dienststelle für das Anliegen zuständig ist.

Sie haben Fragen – wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art.
Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen – von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung.
Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.

Weiterlesen

Festsetzung der Grundsteuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen hat in ihrer Sitzung am 26.01.2022 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 0 v. H. und der Grundsteuer B auf 365 v. H. für das Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2021 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt.

Weiterlesen